19. März 2024

Mitgliedschaft



Voraussetzung für die Aufnahme in die Tennisabteilung ist die Mitgliedschaft im Gesamtverein SV Ohmenhausen. Die Tennisabteilung erhebt zur Deckung ihrer Kosten einen Abteilungsbeitrag, der zusätzlich zum Beitrag des Gesamtvereins fällig wird.

Familien mit zwei aktiven Erwachsenen unterstützen wir mit einem Beitragsnachlass für jedes Kind.

Interessant für Neumitglieder:

  • Im ersten Jahr der Mitgliedschaft entfällt der Jahresbeitrag für die Tennisabteilung (Schnupperjahr).
  • Die Tennisabteilung erhebt keine Aufnahmegebühr.

Jedes aktive, erwachsene Mitglied ist verpflichtet jährlich einen Arbeitsdient zur Pflege der Anlage sowie einen Wirtsdienst (Bewirtung im Tennisheim) zu leisten. Werden diese Dienste nicht geleistet, wird zum Ende der Tennissaison eine Arbeitsumlage und/oder Wirtsumlage abgebucht.
Details zum Arbeits- und Wirtsdienst wie Höhe der Umlage und eventuelle Alters-Ober- oder Untergrenzen sind in den Richtlinien der Tennisabteilung festgelegt.

Eine Übersicht über die Beiträge und Umlagen findest du auch in den Anmeldeformularen.


Wenn du Mitglied in der Tennisabteilung werden willst kannst du dir die entsprechenden Anmeldeformulare hier downloaden: